Eigenmietwert & Steuern
Wie der Eigenmietwert heute festgesetzt wird, was der Systemwechsel ab 1. Januar 2029 ändert, für wen der Ersterwerberabzug gedacht ist und was für vermietete Liegenschaften gilt.
Ab 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr besteuert. Gleichzeitig fallen Abzüge weg. Für wen das eine Entlastung sein kann und wann nicht.
Den Eigenmietwert schätzen die Kantone, das Bundesgericht setzt die Untergrenze bei 60 Prozent der Marktmiete. Wie Zürich und Bern rechnen, was der Unternutzungsabzug ist und warum das System nur noch bis 2028 gilt.
Ab 2029 sind Hypothekarzinsen für das Eigenheim meist nicht mehr abziehbar. Für Erstkäufer gibt es eine Ausnahme mit Höchstbeträgen von CHF 10’000 für Ehepaare und CHF 5’000 für übrige Steuerpflichtige, sinkend über zehn Jahre.
Mieterträge bleiben steuerbar und der Unterhalt vermieteter Liegenschaften abziehbar. Neu ist die Quote bei den Schuldzinsen, und beim Mehrfamilienhaus mit eigener Wohnung oder bei Ferienwohnungen sind noch Fragen offen.